|
|
|
|
|
Über uns Was heist eigentlich Dalestol? Impressum, Kontakte
|
|
|
|
|
Berichte Interessante Berichte über das Skaten
|
|
|
|
|
Services
Gästebuch, Forum, News &
Newsletter, Archiv
|
|
|
Aachen Skaten in und um Aachen
|
|
|
Linkliste Skaterlinks, Film, Musik,Internet,PC, Handy,Finanzen ...
|
|
|
|
|
|
|
Urteil für Inline Skater
|
|
|
|
|
|
Karlsruhe - Inline-Skater sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) eher Fußgänger als Radfahrer. So lange es keine eindeutige
gesetzliche Regelung gibt, werden die Trendsportler deshalb nach den Verkehrsregeln für Fußgänger behandelt, entschieden die Karlsruher
Richter am Dienstag. Inline-Skater dürfen demnach Gehwege benutzen, Radwege nicht. Das höchste deutsche Zivilgericht forderte den Gesetzgeber gleichzeitig auf, möglichst bald klare Regeln für Inline-
Skater zu schaffen
Anlass: Klage einer Skaterin
Geklagt hatte eine Inline-Skaterin, die 1998 bei einem Zusammenstoß
mit einem Motorroller schwer verletzt worden war. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte bei ihr eine 60-prozentige Teilschuld für erwiesen gehalten, weil sie außerorts auf der linken
Fahrbahnseite gefahren war. Inline-Skater seien aber - wie beispielsweise Fahrräder - als Fahrzeuge einzustufen und müssten daher nach den Verkehrsregeln rechts fahren. Fußgänger müssen dagegen
außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel am linken Fahrbahnrand gehen. (fw/dpa)
|
|
|
|
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Webmaster. © Copyright 2002 Stefan Lenk, Alle Rechte vorbehalten.
|
|
|